Rundfunkbeitrag für Unternehmen ab 01.01.2017

Rundfunkgebühren Änderung ab 01.01.2017

Mit dem neuen 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrag werden einige Änderungen zum Rundfunkbeitrag ab 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Hervorzuheben ist die Möglichkeit für Unternehmen, im Rahmen eines Wahlrechts die Berechnung der Mitarbeiterzahlen auf Basis von Vollzeitäquivalenten vorzunehmen.

Diese Änderung, die der HDE erfolgreich gefordert hatte, wird zahlreiche Einzelhandelsunternehmen mit Teilzeitbeschäftigten entlasten.

Die Mitteilung der Berechnungsmethode gem. § 6 Abs. 4 S. 5, 6 RBStV (n.F.) in Verbindung mit § 8 Abs. 1 S. 2 RBStV ist nur einmal im Jahr zum 31.03. mit Wirkung ab April möglich.

Die Regelung zu den Vollzeitäquivalenten finden Sie in Artikel 4 (auf Seite 11) des 19. Rundfunkänderungsstaatsvertrags: https://www.rlp.de/de/landesregierung/staatskanzlei/medienpolitik/

Quelle:  Olaf Roik-Bereichsleiter-Wirtschaftspolitik

Handelsverband Deutschland - HDE - e.V.
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin

 

Zurück