Erhöhung der Umsatzsteuergrenze/Erleichterung für Kleinunternehmer

Umsatzsteuergrenze ändert sich ab 2024

Umsatzsteuervoranmeldungen - Grenze ab 2024

Nach der bisherigen Rechtslage können Unternehmer, deren Umsatzsteuer im Vorjahr mehr als 1.000 €, jedoch nicht mehr als 7.500 € betragen hat, von der Verpflichtung zur Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden. Die Umsatzgrenze soll ab 2024 von 1.000 € auf 2.000€ verdoppelt werden, so dass Unternehmer, deren Umsatzsteuer im Vorjahr maximal 2.000 € betragen hat, nur noch eine jährliche Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben müssen.

Erleichterung für Kleinunternehmer

Ab 2024 sollen Kleinunternehmer grundsätzlich nicht mehr zur Abgabe einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung verpflichtet sein. Kleinunternehmer sind Unternehmer, deren Umsatz im Vorjahr 22.000 € nicht überstiegen hat um im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird. Sie müssen keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, können dann aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Hinweis: Ob der Unternehmer diese Umsatzgrenzen überschritten hat und damit nicht mehr Kleinunternehmer sein darf, soll das Finanzamt anhand der Angaben in den anderen Steuererklärungen (z.B. Einkommenssteuererklärung) und insbesondere der Einnahme-Überschuss-Rechnung kontrollieren.

Quelle: M-TAX Consult GmbH-Steuerberatungsgesellschaft

Zurück