ARBEITSSCHUTZ
Aushangpflicht aktuell
Aushangpflichtige Gesetze – Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Der Sinn des Arbeitsschutzrechts ist klar: Es regelt den Schutz aller Beschäftigten. Die Vorschriften können in der Praxis nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Arbeitnehmer selbst die für den Arbeitsalltag geltenden Rechte und Pflichten kennen. Das ist der Grund für die Aushangpflicht zahlreicher Vorschriften, die allgemein als „aushangpflichtige Gesetze“ zusammengefasst werden.
Aushangpflichtige Gesetze – Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Die wesentliche Pflicht für Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes ist schnell beschrieben: Mitarbeiter müssen per Aushang über für sie geltende Gesetze und Vorschriften informiert werden, damit sie von ihren Rechten und Pflichten Gebrauch machen können.
Diese Maßnahme ist auch eine Absicherung für Arbeitgeber. Denn sollte trotz aller Vorkehrungen doch einmal ein Arbeitsunfall eintreten, der hätte vermieden werden können, wenn Verantwortliche die geltenden Vorschriften bekannt gemacht hätten, folgen Konsequenzen: In einem solchen Fall sind Arbeitgeber über die Strafsache hinaus schadensersatzpflichtig.
Teuer wird es für den Arbeitsgeber ebenfalls, wenn die Sofortmeldepflicht nach Arbeitsunfall versäumt wird.
Grundsätzlich gilt: Sobald ein Betrieb auch nur einen Beschäftigten hat, muss der Arbeitgeber die grundsätzlichen Pflichten zum Aushang von Gesetzen beachten. Doch das gilt nicht für alle Gesetze. Genaustens zu prüfen sind deshalb die beschriebenen Voraussetzungen in der unten aufgeführten Tabelle genau. Treffen sie auf Ihren Betrieb zu, müssen Sie Ihren Mitarbeitern das Gesetz zugänglich machen.
Welche Inhalte sind aushangpflichtig?
Je nach Vorschrift muss das ganze Gesetz oder auch nur relevante Teile davon ausgehängt werden. Die nachfolgende Liste über aushangpflichtige Gesetze 2022 enthält hierfür entsprechende Vermerke. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aktualität der Gesetzesversionen.
Aushangspflichtige Gesetze im Überblick
VORSCHRIFT |
ABKÜRZUNG |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz |
AGG |
Arbeitsgerichtsgesetz |
ArbGG |
Arbeitsschutzgesetz |
ArbSchG |
Arbeitsstättenverordnung |
ArbStättV |
Arbeitszeitgesetz |
ArbZG |
Arbeitssicherheitsgesetz |
ASiG |
Baustellenverordnung |
BauStellV, auf Baustellen |
Betriebssicherheitsverordnung |
BetrSichV |
Betriebsvereinbarungen (falls vorhanden) |
|
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz |
BEEG |
Bundesurlaubsgesetz |
BUrlG |
DGUV-Vorschrift A1 |
DGUV-Vorschrift 1 |
Jugendarbeitsschutzgesetz |
JArbSchGab einem Jugendlichen |
Mindestlohngesetz |
MiLoG |
Mutterschutzgesetz |
MuSchG, wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt sind |
Ladenschlussgesetz |
LadSchlGab einem Beschäftigten |
Röntgenverordnung |
RöV, wenn Röntgengerät vorhanden |
Strahlenschutzverordnung |
StrlSchV |
Teilzeit- und Befristungsgesetz |
TzBfG |
Unfallverhütungsvorschriften |
UVV |
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge |
ArbMedVV |