Bundesweite Notbremse

Was gilt in Hessen?

Notbremse - was gilt in Hessen

Die bundesweite Notbremse ist mit dem heutigen Tag veröffentlicht worden und gilt ab dem  24.04.2021. Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes finden Sie in der Anlage.

In Hessen gilt: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen eine Inzidenz von 100, gelten dort ab dem übernächsten Tag zusätzliche bundeseinheitlich festgeschriebene Maßnahmen. Strengere Maßnahmen der Hessischen Verordnung würden damit weiterhin gelten. Die Hessische Verordnung wird derzeit überarbeitet und angepasst. Wir gehen davon aus, dass uns diese in den nächsten Tagen vorliegt und alles weitere im Detail regelt. Hier finden Sie die aktuelle Inzidenz für Regionen in Hessen.

Bis zu einer Inzidenz von 150 ist Click&Meet mit negativem Test (nicht älter als 24 Stunden), Maske, Aufnahme der Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Anschrift) und maximal einem Kunde je 40 qm Verkaufsfläche möglich.

Übersteigt die Inzidenz die 150-Marke darf nur noch Click&Collect erfolgen, sowie die Auslieferung vorher bestellter Ware.

Liste der Geschäfte, die unabhängig von der Inzidenz öffnen dürfen:

Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung
Getränkemärkte
Reformhäuser
Babyfachmärkte
Apotheken
Sanitätshäuser
Drogerien
Optiker
Hörakustiker
Tankstellen
Stellen des Zeitungsverkaufs
Buchhandlungen
Blumenfachgeschäfte
Tierbedarfsmärkte
Futtermittelmärkte
Gartenmärkte
Großhandel

Für alle diese Geschäfte gelten neue Einlassbeschränkungen, ausgerichtet an der Verkaufsfläche. Für die ersten 800 Quadratmeter dürfen nur noch eine Kundin oder Kunde je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche und  oberhalb von 800 Quadratmetern nur noch eine Kundin oder Kunde je 40 Quadratmeter eingelassen werden. In allen Fällen gilt die Einhaltung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht.

Quelle: Einzelhandelsverband Hessen-Nord – www.handelsverband24.de

Zurück