Corona Virus - Soforthilfe für Unternehmen

Soforthilfe für Unternehmen in Hessen

Ab Freitag, 27. März 2020, 15:00 Uhr spätestens ab Montag 30.03.2020 können Unternehmen online beim Regierungspräsidium Kassel Ihre Soforthilfe beantragen.
Mit der Antragsstellung erhalten Sie sowohl die Bundes-, als auch die Landesförderung.

Hier können Sie ab Freitag, 15:00 Uhr online Ihre Soforthilfe beantragen: http://www.rpkshe.de/coronahilfe

Bewilligungs- und Vollzugsbehörde ist das Regierungspräsidium Kassel. Die Höhe des Zuschusses richtet sich dabei nach der Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen. Die Soforthilfe wird als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Sie beträgt inklusive der Bundesförderung:
•    10.000 Euro, bei bis zu 5 Mitarbeitern, für 3 Monate
•    20.000 Euro, bei bis zu 10 Mitarbeitern, für 3 Monate
•    30.000 Euro, bei bis zu 49 Mitarbeitern, für 3 Monate
Teilzeitbeschäftigte sind in Vollzeitäquivalente umzurechnen.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Höhe des Liquiditätsengpasses, der durch die Folgen der Corona-Pandemie entstanden ist.

Link zu: SOFORTHILFE
Link zu:  IHK-KASSEL 

Bei größeren Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten greifen Maßnahmen zur Liquiditätshilfe über die Hausbank, die KFW beziehungsweise die Bürgschaftsbank.
Link zu: FINANZHILFEN
 

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