Neue Zuschüsse bei Einstellung von Langzeitarbeitslosen

Die Bundesregierung hat das „Gesetz zur Schaffung neuer Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose“ auf den Weg gebracht. Das Gesetz soll am 1. Januar 2019 in Kraft treten und Arbeitgebern, die sehr schwer vermittelbare Langzeitarbeitslose sozialversicherungspflichtig beschäftigen, neue Möglichkeiten für Lohnkostenzuschüsse eröffnen.

Zu den sehr schwer vermittelbaren Langzeitarbeitslosen gehören Personen, die mindestens 25 Jahre alt sind und seit mindestens sieben Jahren Arbeitslosengeld II erhalten. Der Lohnkostenzuschuss wird ab 2019 für maximal fünf Jahre gezahlt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Danach sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr.

Lohnkostenzuschüsse soll es auch geben, wenn Personen beschäftigt werden, die mindestens zwei Jahre arbeitslos sind. Dafür muss das geförderte Arbeitsverhältnis für mindestens zwei Jahre geschlossen werden. Der Zuschuss beträgt in solchen Fällen im ersten Jahr 75 Prozent, im zweiten Jahr 50 Prozent. Maßgeblich ist in diesem Fall das tatsächliche Arbeitsentgelt.

Quelle: Kaufmännische Krankenkasse – KKH - KKH News 09-2018 - kkh@news.kkh.de

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