Transparenzregister - Geldwäschegesetz

Warnung: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Warnung vor Zahlungsaufforderungen!

Transparenzregister
Warnung: Zahlungsaufforderung „Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“

Von einem Verein aus Plauen sind derzeit zahlreiche Unternehmen per Mail mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ wegen angeblicher Verstöße gegen Meldepflichten aus dem Geldwäschegesetz angeschrieben und kostenpflichtige Hilfestellung angeboten worden.

Diesbezüglich möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Das „echte“ Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt. Eintragungen sind kostenlos und unter www.transparenzregister.de vorzunehmen!

2. Da das hierfür zuständige Bundesverwaltungsamt bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren durchführt, ist es wichtig, dass Sie für Ihr Unternehmen prüfen, ob Sie zur Eintragung im Transparenzregister verpflichtet sind.
Grundsätzlich besteht die Pflicht seit Oktober 2017 für juristische Personen des Privatrechts, eingetragene Personengesellschaften, Trusts und ähnliche Vereinigungen, Angaben zu ihren wirtschaftlichen Berechtigten in das Transparenzregister einzutragen.

Quelle: www.ihk-kassel.de

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