Rückwirkende Rechnungsberichtigung - Änderung Rechtssprechung
Keine Nachzahlungszinsen vom Finanzamt
Wenn das Finanzamt bei Rechnungsmängeln die Vorsteuer zurückfordert, fallen - wenn die Rechnung korrigiert wird - keine Nachzahlungszinsen an. So eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes.