Rückwirkende Rechnungsberichtigung - Änderung Rechtssprechung

Keine Nachzahlungszinsen vom Finanzamt

Wenn das Finanzamt bei Rechnungsmängeln die Vorsteuer zurückfordert, fallen - wenn die Rechnung korrigiert wird - keine Nachzahlungszinsen an. So eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes.

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