Strengere Nachweispflichten im Arbeitsverhältnis

Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

Überprüfen Sie Ihre Arbeitsvertragsvorlagen!

Bereits vor knapp 2 Jahren, am 31. Juli 2019, trat die europäische Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union in Kraft, die bis zum 31. Juli 2022 in nationales Recht umzusetzen ist. Ziel dieser Richtlinie ist es im Kern, eine „transparentere und vorhersehbarere Beschäftigung“ zu fördern und zugleich die Anpassungsfähigkeit des Arbeitsmarktes zu gewährleisten. Gerade noch rechtzeitig hat der Bundestag am 23. Juni 2022 ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1152 in nationales Recht beschlossen (weitere Informationen finden Sie hier), das bereits zum 1. August 2022 in Kraft tritt. Betroffen von der Beschlussfassung des Bundestags ist vor allem das in der Praxis bislang nicht besonders relevante Nachweisgesetz. Für die Gestaltung von Arbeitsverträgen hat dies weitreichende Folgen, zumal ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz zukünftig sogar eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. Es besteht daher Handlungsbedarf!

Was sich jetzt ändert

Mit den beschlossenen und zum 1. August 2022 in Kraft tretenden Änderungen im Nachweisgesetz werden nun einerseits die bereits bestehenden Nachweispflichten erweitert und ergänzt, andererseits weitere Mindestanforderungen an bestimmte Arbeitsbedingungen festgelegt. Die bislang geltenden Fristen zur Erbringung des Nachweises werden verkürzt. Werden die Fristen nicht eingehalten oder wird der Nachweis seitens des Arbeitgebers nicht richtig erbracht, drohen nun empfindliche Sanktionen für Arbeitgeber. Bei Verstößen gegen die Nachweispflichten kann ein Bußgeld von bis zu EUR 2.000 pro Verstoß drohen.

Quelle: https://www.noerr.com

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