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2022

Welche Änderungen sind für Unternehmen wichtig?

Änderungen 2022 und 2023

Das müssen Sie beachten!

 

Informationen für Unternehmen

Was hat sich 2022 geändert?

  • Mindestlohn ab 01.10.2022: 12 EUR pro Stunde
  • Das Bundesarbeitsgericht beschloss mit einem neuen Urteil im September: In Deutschland besteht die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung.
  • Möglichkeiten für steuerfreie Zuschüsse:
    - Tankgutschein bis 50 Euro  
  • Inflationsausgleichsprämie
    Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis zu 3.000 Euroals sog. Inflationsausgleichsprämie steuer- und sozialversicherungsfrei gewähren.  Die Maßnahme ist zeitlich bis zum 31. Dezember 2024

Energiekrise: Hilfestellungen für Unternehmer und Selbstständige: Das Wichtigste zur Energiekrise

Was ändert sich 2023?

  • Midijob: Ab dem 1.1.2023 liegt die Obergrenze bei 2.000 €
  • Ab dem 1. Januar 2023 wird die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Pflicht.
  • Ab 01.01.2023 Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,4 % auf 2,6 %monatlich
  • Abgabe an die Künstlersozialkassesteigt ab 1.1.2023 von 4,2 % auf 5 %.
  • Krankmeldungen: Ab dem 1.1.2023 erhalten Arbeitgeber keine ärztliche Bescheinigung auf dem Papier mehr, wenn Mitarbeiter arbeitsunfähig krank sind.
    Stattdessen stellt die Krankenkasse des betreffenden Mitarbeiters nach Eingang der Arbeitsunfähigkeitsdaten eine Meldung zum Abruf für den Arbeitgeber bereit.
  • Lieferkettengesetz tritt zum 01.01.2023 in Kraft
  • Weiterbildung während Kurzarbeit wird bis 31.7.2023 zu 50 % erstattet
  • Whistleblower-Gesetz: Wer als Whistleblower aktiv ist bzw. Verstöße gegen das EU-Recht preisgibt, erhält künftig mehr Schutz. 
  • Die so genannte Westbalkan-Regelung, die die Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Serbien, Bosnien Herzegowina, Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und dem Kosovo mittels der Arbeitnehmerfreizügigkeitsbescheinigung erlaubt, ist bis zum 31. Dezember 2023 verlängert worden.
  • Verpackungsgesetz: ab 2023 gelten strengere Regeln für Restaurants, Lieferdienste und Caterer. Sie alle sind dann verpflichtet, für Mitnahme-Speisen und -Getränke Mehrwegbehälterals Alternative zu Einwegbehältern anzubieten.

Quelle: www.lexware.de/wissen und https://it-service.network/

Vorsicht vor Abmahnungen!

Google-Fonts-Abmahnungen

Aktueller Warnhinweis des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V.

In der letzten Zeit haben uns mehrere Anfragen zu Abmahnungen bzw. Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit der Verwendung von Google Fonts erreicht.

Wir haben uns in diesem Zusammenhang an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. gewandt.

Der DSW hat inzwischen aufgrund des enormen Ausmaßes der Massenabmahnungen einen aktuellen Warnhinweis veröffentlicht, den Sie unter folgendem Link finden: https://www.dsw-schutzverband.de/news/massenabmahnungen-bei-google-fonts

Der Warnhinweis enthält auch praktische Handlungsempfehlungen, wenn eine solche Abmahnung oder Zahlungsaufforderung bei den Betroffenen eingeht.

Der DSW bietet an, dass ihm – falls gewünscht – die jeweiligen Abmahnungen direkt zugesandt werden können. Sollten sich aus zukünftigen Abmahnungen noch neue Aspekte ergeben, die dort möglicherweise bislang noch nicht berücksichtigt werden konnten, können die entsprechenden Hinweise ebenfalls an den DSW übermittelt werden. Diese würden dann in einem entsprechenden Update berücksichtigt. Außerdem bittet der DSW um Informationen, ob vermeintliche Ansprüche tatsächlich auch gerichtlich geltend gemacht werden. Um den Vorwurf des Rechtsmissbrauchs zu erhärten, wären auch tabellarische Aufstellungen der einzelnen Abmahnungen mit den Parametern „Name des Anwalts“, „Name des Mandanten“, „Aktenzeichen-Nummer der Abmahnung / Rechnungsnummer“ und „Höhe der Abmahnkosten“ für den DSW von Interesse.

Quelle: Handelsverband Deutschland – HDE e. V. -Produktsicherheits-, Datenschutz- und Verbraucherrecht

Direkte Hilfe erhalten Sie auch bei unserer BDD-Verbandseinrichtung für Datenschutz: Gesellschaft für Personaldienstleistungen mbH (gfp24.de)

 

 

ARBEITSSCHUTZ

Aushangpflicht aktuell

Aushangpflichtige Gesetze – Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Der Sinn des Arbeitsschutzrechts ist klar: Es regelt den Schutz aller Beschäftigten. Die Vorschriften können in der Praxis nur dann ihre Wirkung entfalten, wenn die Arbeitnehmer selbst die für den Arbeitsalltag geltenden Rechte und Pflichten kennen. Das ist der Grund für die Aushangpflicht zahlreicher Vorschriften, die allgemein als „aushangpflichtige Gesetze“ zusammengefasst werden.

Aushangpflichtige Gesetze – Absicherung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Die wesentliche Pflicht für Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes ist schnell beschrieben: Mitarbeiter müssen per Aushang über für sie geltende Gesetze und Vorschriften informiert werden, damit sie von ihren Rechten und Pflichten Gebrauch machen können.

Diese Maßnahme ist auch eine Absicherung für Arbeitgeber. Denn sollte trotz aller Vorkehrungen doch einmal ein Arbeitsunfall eintreten, der hätte vermieden werden können, wenn Verantwortliche die geltenden Vorschriften bekannt gemacht hätten, folgen Konsequenzen: In einem solchen Fall sind Arbeitgeber über die Strafsache hinaus schadensersatzpflichtig.

Teuer wird es für den Arbeitsgeber ebenfalls, wenn die Sofortmeldepflicht nach Arbeitsunfall versäumt wird.

Grundsätzlich gilt: Sobald ein Betrieb auch nur einen Beschäftigten hat, muss der Arbeitgeber die grundsätzlichen Pflichten zum Aushang von Gesetzen beachten. Doch das gilt nicht für alle Gesetze. Genaustens zu prüfen sind deshalb die beschriebenen Voraussetzungen in der unten aufgeführten Tabelle genau. Treffen sie auf Ihren Betrieb zu, müssen Sie Ihren Mitarbeitern das Gesetz zugänglich machen.

Welche Inhalte sind aushangpflichtig?

Je nach Vorschrift muss das ganze Gesetz oder auch nur relevante Teile davon ausgehängt werden. Die nachfolgende Liste über aushangpflichtige Gesetze 2022 enthält hierfür entsprechende Vermerke. Besonderes Augenmerk gilt dabei der Aktualität der Gesetzesversionen.

 

 

Aushangspflichtige Gesetze im Überblick

 

VORSCHRIFT

ABKÜRZUNG

   

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

AGG

Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG

Arbeitsschutzgesetz

ArbSchG

Arbeitsstättenverordnung

ArbStättV

Arbeitszeitgesetz

ArbZG

Arbeitssicherheitsgesetz

ASiG

Baustellenverordnung

BauStellV, auf Baustellen

Betriebssicherheitsverordnung

BetrSichV

Betriebsvereinbarungen (falls vorhanden)

 

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

BEEG

Bundesurlaubsgesetz

BUrlG

DGUV-Vorschrift A1

DGUV-Vorschrift 1

Jugendarbeits­schutzgesetz

JArbSchGab einem Jugendlichen

Mindestlohngesetz

MiLoG

Mutterschutzgesetz

MuSchG, wenn mehr als 3 Frauen beschäftigt sind

Ladenschlussgesetz

LadSchlGab einem Beschäftigten

Röntgenverordnung

RöV, wenn Röntgengerät vorhanden

Strahlenschutzverordnung

StrlSchV

Teilzeit- und Befristungsgesetz

TzBfG

Unfallverhütungsvorschriften

UVV

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge

ArbMedVV

 

 

 

 

 

 

Quelle: https://www.safetyxperts.de/arbeitsschutz/gesetze-und-verordnungen/pflichten-des-arbeitsgebers/aushangpflicht/

 

Steuerentlastungsgesetz 2022

Der Bundesrat hat am 20.5.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt.

 

Der Bundesrat hat am 20.5.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Im Gesetzgebungsverfahren wurden im Bundestag zusätzliche Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung aufgenommen. Der Bundesrat hat am 20.5.2022 dem Steuerentlastungsgesetz 2022 zugestimmt. Im Gesetzgebungsverfahren wurden im Bundestag zusätzliche Maßnahmen aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung aufgenommen.

 

Folgende steuerliche Maßnahmen im Steuerentlastungsgesetz 2022 sollen den Preisanstieg für die Bürger abfedern:

Energiepreispauschale (EPP)

Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP) in Höhe von 300 EUR (neue §§ 112 ff. EStG) haben aktiv tätige Erwerbspersonen.

Kinderbonus

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien wird für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld ein Einmalbonus in Höhe von 100 EUR über die Familienkassen ausgezahlt (§ 66 Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG).

Höhere Entfernungspauschale

Angesichts der gestiegenen Spritpreise wird die am 1.1.2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler - ab dem 21. Entfernungskilometer - vorgezogen. Sie beträgt rückwirkend zum 1.1.2022 38 Cent (§ 9 Abs. 1 Satz 3 EStG). Die Erhöhung ab dem 21. Entfernungskilometer gilt bis einschließlich 2026. Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.

Höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag

Wer weniger weit pendeln muss, wird über einen höheren Arbeitnehmer-Pauschbetrag ebenfalls entlastet. Er wird rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 EUR auf 1.200 EUR erhöht (§ 9a Satz 1 Nr. 1 Buchst. a. EStG).

Höherer Grundfreibetrag

Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit 9.984 EUR um 363 EUR auf 10.347 EUR steigen (§ 32a Abs. 1 EStG).

 

 

Quelle: https://www.haufe.de/steuern